Forum » Tiervermittlung » Zu vermitteln: 1.1 Iguana I...

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#1 am 26.04.08 um 08:13
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Kontakt:
Name: Verein der Exotenfreunde
Ort: 6370 Kitzbühel
Telefon: 0676/96 44 733
e-mail: yvonne@exotenfreunde.com

Schutzvertrag/ Schutzgebühr: ja, € 130.-

Beschreibung:

Nun endlich ist es soweit, wir vermitteln die beiden Grünen Leguane Isolde und Spike, welche wir vor langer Zeit in unsere Auffangstation aufnahmen. Sie sind gründlich untersucht und entwurmt worden und sind superfit. Spike, das Männchen hat einen kleinen Schönheitsfehler (durch unsachgemäße Haltung brach ihm der Schwanz zum Teil ab) aber ansonsten ist alles ok mit den beiden.

Die beiden kamen aus äusserst schlechter Haltung. Spike war gefangen in einem kleinen Terrarium von 100x40x60, ohne ausreichende Luftfeuchtigkeit, ohne jede Möglichkeit zu klettern. Durch die Enge des Terrariums schlug er sich auch einen Teil des Schwanzes ab.

Isolde lebte zusammen mit zwei Wasseragamen und zwei weiteren adulten Grünen Leguanen in einem Wüstenterrarium von 100x120x100 (eigenbau) und hatte dadurch solch starke Häutungsschwierigkeiten, dass sie ihre Beine kaum noch frei bewegen konnte.

Abgegeben werden sie nur als Pärchen.

Weitere Infos unter www.exotenfreunde.com - PROJEKTE - AUFFANGSTATION

Oder per mail an yvonne@exotenfreunde.com

--
Verein der Exotenfreunde
www.exotenfreunde.com

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Von: Elfi 2 von 5 Pfoten 2 von 5 Pfoten
#2 am 26.04.08 um 14:50
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Gibt es Fotos?
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#3 am 27.04.08 um 08:12
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ja, auf unserer hp unter www.exotenfreunde.com - Projekte - Auffangstation

--
Verein der Exotenfreunde
www.exotenfreunde.com

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Von: Elfi 2 von 5 Pfoten 2 von 5 Pfoten
#4 am 27.04.08 um 08:53
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DANKE, gibt es noch mehr Fotos von den Verletzungen usw...?
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Von: Sare 2 von 5 Pfoten 2 von 5 Pfoten
#5 am 27.04.08 um 12:20
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@Exotenfreunde

Bitte versteh mich jetzt nicht falsch aber ist der Verkauf von Tieren, aus einer Auffangstation aus der rechtlichen Sicht in Ordnung?

Das ist doch wie wenn man sich ein Unfallauto besorgt, dieses repariert und dann wieder zu gutem Geld verkauft oder sehe ich das etwa falsch?
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#6 am 27.04.08 um 15:28
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Die Tiere werden ja nicht verkauft, sondern gegen eine gerninge Schutzgebühr abgegeben. Der Kaufwert der Tiere würde weit höher liegen. Diese Schutzgebühr verlangt auch jedes Tierheim das einen Hund oder eine Katze vermittelt.

--
Verein der Exotenfreunde
www.exotenfreunde.com

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Von: Sare 2 von 5 Pfoten 2 von 5 Pfoten
#7 am 27.04.08 um 20:52
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@Exotenfreunde

Was beinhaltet der Schutzvertrag?
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Von: Elfi 2 von 5 Pfoten 2 von 5 Pfoten
#8 am 28.04.08 um 08:05
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Gibt es noch mehr Fotos von den Verletzungen usw...?
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#9 am 29.04.08 um 10:12
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Von den alten Verletzungen gibt es keine Fotos. Ich kann aber eines vom Schwanz des Leguanmännchens machen und dir bei Interresse mailen.


Hier ein Auszug aus dem Schutzvertrag:

Mit seiner Unterzeichnung verpflichtet sich der Übernehmer des Tieres gegenüber dem Übergeber


1. ...das Tier unter Beachtung des Tierschutzgesetzes ordnungsgemäß zu halten und zu pflegen, täglich frisches Wasser und seine Futterration zu geben, es odrnungsgemäß (laut Tierhaltungsverordnung) unterzubringen und
jede Misshandlung und Quälerei zu unterlassen bzw. nicht zu dulden.

2. ...das Tier weder zu verkaufen, noch zu verschenken oder in die dauernde Obhut einer anderen Person zu überlassen, ohne schriftlich die Genehmigung des Übergebers. Falls das Tier aus irgendeinem Grund nicht mehr gehalten werden kann, so ist der Übergeber davon in Kenntnis zu setzen und behält sich das Recht vor, das Tier zurückzunehmen.

3. ...das Tier nicht für Dienstleistungen anzubieten (Fotoshootings, Werbeagenturen, etc.) sowie es nicht bei öffentlichen Veranstaltungen vorzuführen (Tiershows und änliches).

4. ...das Tier bei auftretenden Krankheitssymptomen unverzüglich beim Tierarzt vorstellig werden zu lassen und alle notwendigen tierärztlichen Behandlungen sofort sowie die erforderlichen Impfungen regelmäßig und auf eigene Kosten vornehmen zulassen.

5. ...dem Übergeber zu ermöglichen, das Tier jederzeit (auch unangemeldet) zu kontrollieren und sich am Ort der Haltung vom Zustand des Tieres und der Einhaltung der Vertragsbestandteile zu überzeugen.

6. Werden die Vertragsbedingungen trotz Abmahnung nicht erfüllt, so ist der Übergeber berechtigt, die Herausgabe des Tieres zu verlangen.

7. Für den Fall einer Nichterfüllung der Vertragsbedingungen erkennt der Übernehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,- Euro, zugunsten der vereinseigenen Auffangstation, an.

8. Der Übernehmer entrichtet eine Schutzgebühr in Höhe von: .....................

9. Mündliche Abreden neben diesem Vertrag haben keinerlei Gültigkeit.

10. Zusätzliche Vereinbarung (sofern erforderlich):

Nach Abgabe des Tieres an den Übernehmer entfällt jede Haftung des Übergebers für Schäden, die das Tier verursacht. Der Übernehmer ist Halter des Tieres im Sinne von § 833 BGB.

Den Vertragstext habe ich genau gelesen und erkenne ihn in allen Einzelheiten an.

--
Verein der Exotenfreunde
www.exotenfreunde.com

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Von: Sare 2 von 5 Pfoten 2 von 5 Pfoten
#10 am 29.04.08 um 10:58
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@Exotenfreunde

Wer überprüft die Einhaltung des Vertrags? Ich kann mir nicht vorstellen, dass du jeden "Käufer" regelmäßig einen Besuch abstattest.
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