Forum » Hunde » Urlaub mit Hund

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Von: Thommy 2 von 5 Pfoten 2 von 5 Pfoten
#1 am 07.03.08 um 10:49
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Möchte im Sommer 2Mon Urlaub in Norwegen machen.
Da ich meinen Hund nicht so lange bei Bekannten unterbringen will und ihn alleine lass, nehme ich meinen Hund mit.


Auf was muss ich da alles achten. Einreisebestimmungen etc.

EU Pass hat mein Hund.
Vielleicht kann mir wer weiterhelfen

Thommy

--
Je mehr ich von den Menschen sehe, um so lieber habe ich meine Hunde

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Von: Apollo 2 von 5 Pfoten 2 von 5 Pfoten
#2 am 07.03.08 um 17:44
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Hallo Thommy

Am besten besprichst du das mit deinem Tierarzt.
Der weiß da sicher am besten Bescheid was du da alles beachten mußt.

Schönen Urlaub

LG
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Von: Nikki 2 von 5 Pfoten 2 von 5 Pfoten
#3 am 10.03.08 um 18:47
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Hi Thomas

Erkundige dich beim deinem Tierarzt.....
Glaube brauchst ein eigenes Formular das du vom Tierarzt bestätigen lassen mußt(Impfungen,Entwurmung etc.)um mit deinem Hund ohne Probleme einreisen zu können.!!!

Viel Spaß in Norwegen

Nikki
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Von: Moni 2 von 5 Pfoten 2 von 5 Pfoten
#4 am 22.03.08 um 10:14
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Wenn du deinen Hund nach Norwegen in den Urlaub mitnehmen möchtest, dann musst du vier bis fünf Monate vor Reiseantritt eine Erlaubnis beim zuständigen Konsulat beantragen. Es werden Impfnachweise, Blutuntersuchungen, Bestätigungen über eine durchgeführte Entwurmung sowie Mikrochip oder Tätowierung verlangt. Details kannst du bei den örtlichen Veterinärämtern erfragen.
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Von: Claudi 2 von 5 Pfoten 2 von 5 Pfoten
#5 am 22.07.08 um 13:42
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Einreisebestimmungen für Norwegen!!!

Impfungen und Gesundheit:
Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen aus Ländern der EU (ausser Schweden)

1. Kennzeichnung
Das Tier muss mittels eines Mikrochip oder einer gut lesbaren Tätowierung zu identifizieren sein. Falls der Mikrochip nicht dem üblichen Standart entspricht (ISO-Norm 11784, Anhang A ISO-Norm 11785), muss der für das Tier Verantwortliche bei jeder Kontrolle die zum Ablesen des Mikrochip notwendige Lesegerät zur Verfügung stellen. Die ID-Kennzeichnung muss vor der Tollwutimpfung vorgenommen sein.

2. Tollwutimpfung und Antistofftiter
Das Tier muss mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO Standard) gegen Tollwut geimpft worden sein. Die Tollwutimpfung und, falls notwendig, die Nachimpfung muss im Einklang mit den Empfehlungen des Produzenten ausgeführt worden sein, und die Impfung muss gültig sein1.
Die Wirksamkeit der Tollwutimpfung muss nachgewiesen werden. In einer Blutprobe von Hund und Katze (gilt nicht für Frettchen) muss der Antikörperspiegel festgestellt werden. Die Blutprobe muss vom Tierarzt mindestens 120 Tage nach der letzten Impfung und vor dem Auslaufdatum der Impfung entnommen werden. Die Untersuchung muss von einem dazu von der EU autorisierten Laboratorium ausgeführt werden. Diese Analyse braucht bei Tieren, die nach der Erstimpfung jeweils in den vorgeschriebenen Interwallen regelmässig nachgeimpft sind, nicht wiederholt zu werden.

Hier finden Sie die Übersicht über die Laboratorien, die die Bestimmung des Antikörpertiters vornehmen können: europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/approval_de....

Weder eine Tollwutimpfung noch der Nachweis des Antikörperspiegels sind für Hunde, Katzen und Frettchen, die direkt aus Grossbritannien oder Irland nach Norwegen verbracht werden, erforderlich.
Ungeimpfte Jungtiere aus anderen Ländern als Grossbritannien und Irland können nicht nach Norwegen verbracht werden, sofern nicht eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige norwegische Behörde vorliegt.

3. Behandlung gegen Bandwurmbefall (Echinokokkose)
Hunde und Katzen müssen unter tierärztlicher Aufsicht mit einer ausreichenden Dosis eines Bandwurmmittels, das z.B. Praziquantel enthält, frühestens 10 Tage vor der Ankunft in Norwegen entwurmt werden. Diese Behandlung muss innerhalb von 7 Tagen nach der Ankunft wiederholt werden. Beide Behandlungen, sowie der Name und die Dosierung des Mittels müssen im Heimtierpass tierärztlich attestiert werden.
Die Bandwurmbehandlung ist nicht notwendig bei Frettchen oder bei Hunden und Katzen, die in den letzten 12 Monaten Norwegen, Schweden und Finland nicht verlassen haben.

4. Heimtierausweis
Das Tier muss von einem Ausweis begleitet werden, nach welchem das Tier zu identifizieren ist, der von einem von der dafür zuständigen Behörde ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist und der Tollwutimpfungen, Antikörperwerte und Bandwurmbehandlungen bescheinigt.

5. Grenzkontrolle
Hunde, Katzen und Frettchen, die aus EU-Ländern (ausser Schweden) nach Norwegen verbracht werden, müssen zusammen mit der für die Einreise erforderlichen Dokumenten bei der Ankunft an der Grenze dem Zoll vorgestellt werden (rote Zone).

1Die Erstimpfung gegen Tollwut ist als gültig anzusehen, wenn die Vollendung des Impfprogrammes mindestens 21 Tage zurückliegt. Eine Nachimpfung ist vom Tage der Wiederimpfung, wenn diese innerhalb der vorgeschriebenen Frist ausgeführt wurde, als gültig anzusehen. Kann eine tierärztliche Bescheinigung für die vorrige Impfung nicht beigebracht werden, ist die Nachimpfung als Erstimpfung anzu sehen.

Quelle: www.mattilsynet.no

Hundeverordnung:

Gefährliche Hunde:
Unter gefährlichen Hunden sind Hunde oder Hundetypen zu verstehen, die besonders agressiv, kampfwillig und ausdauernd sind und die aufgrund dieser Eigenschaften gefährlich für Menschen und Tiere sind.

Das Halten, Züchten und Einführen gefährlicher Hunde sind verboten, ebenso die Einfuhr von Sperma oder Embryos gefährlicher Hunde.
Hunde der folgenden Typen sind als gefährlich anzusehen, ebenso Kreuzungen aus einer oder mehrerer dieser Rassen, ohne Rücksicht auf die Anteile der jeweiligen Rassen:

* Pitbullterrier
* Amerikanischer Staffordshire Terrier
* Fila brasileiro
* Toso inu
* Dogo argentino

Als gefährlich sind ausserdem Hunde oder Hundetypen anzusehen, die aus einer Kreuzung von Hund und Wolf hervorgegangen sind, ohne Rücksicht auf den jeweiligen Wolfanteil.
Für weitere Informationen wird auf Hundeloven (Hundegesetz) und Forskrift om hunder (Vorschrift über Hunde) verwiesen.

Quelle: www.mattilsynet.no

--
Was die Raupe Ende der Welt nennt, nennt der Rest der Welt Schmetterling.

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Von: Lissa 2 von 5 Pfoten 2 von 5 Pfoten
#6 am 23.07.08 um 07:33
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Gibt es so eine ausführliche Beschreibung, auch für andere Länder? Die ist nämlich super!

Lissa
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Von: Strangl 2 von 5 Pfoten 2 von 5 Pfoten
#7 am 23.07.08 um 09:55
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Na ich bleib mit meinem Hund lieber zuhause wenn ich mir diese Bestimmungen so anschau!!

strangl
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Von: Andi 2 von 5 Pfoten 2 von 5 Pfoten
#8 am 23.07.08 um 17:25
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na so schlimm ist es auch nicht.impfung und entwurmung mußt du sowieso machen und die meisten hunde werden heute auch gechipt.
lieber aber vorher beim tierarzt genau fragen sonst kann man eine böse überraschung erleben.

andi

--
Wer einen Hund besitzt, der ihn anhimmelt sollte auch eine Katze haben der ihn ignoriert.

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